Garantien
Garantien

Herstellergarantie

Allgemeine Garantiebedingungen

Die Herstellergarantie gilt für das vollständige Sortiment der unter der Marke ABSEL vertriebenen Automobil‑Ersatzteile, Starterbatterien und Scheinwerferlampen. Die Garantie berechtigt die Verbraucherin oder den Verbraucher, einen Anspruch geltend zu machen, wenn an dem erworbenen Produkt Mängel oder Abweichungen festgestellt werden.

Garantiebedingungen

Die Garantiefrist beginnt am Kaufdatum, das durch den an der Verkaufsstelle – Einzelhandelsgeschäft, Servicewerkstatt oder Betrieb eines gewerblichen Fuhrparks – ausgestellten Kassenbeleg nachgewiesen wird. Die Dauer der Garantie richtet sich nach der jeweiligen Produktkategorie.

GARANTIEDAUERN

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Automobil‑Ersatzteile*

  • 24 Monate oder 60000 Kilometer, je nachdem, was zuerst eintritt
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Starterbatterien**

  • In Personenkraftwagen verbaut: 24 Monate.
  • In Nutz‑ oder Schwerfahrzeugen verbaut: 12 Monate
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Scheinwerferlampen

  • Halogenlampen der Serie ORIGINAL: 12 Monate oder 30000 Kilometer.
  • Halogenlampen der Serie LONG LIFE: 18 Monate oder 45000 Kilometer.
  • Andere Halogenserien: 6 Monate oder 15000 Kilometer.
  • Licht emittierende Dioden‑ und Xenon‑Lampen: 24 Monate oder 60000 Kilometer.
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Motor‑Kühl‑ und Heizkühler

  • 36 Monate oder 100000 Kilometer, je nachdem, was zuerst eintritt.
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Bauteile des Kupplungssystems

  • 24 Monate oder 30000 Kilometer, je nachdem, was zuerst eintritt.
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Sensoren

  • 24 Monate oder 60000 Kilometer, je nachdem, was zuerst eintritt

*GARANTIEAUSSCHLÜSSE

Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Punkte:

  • Wartungs‑ und Verschleißteile, die gemäß den Wartungsintervallen turnusmäßig ausgetauscht werden (Filter, Zündkerzen, Scheibenwischerblätter, Schmierfette, Bremsflüssigkeit, Motorkühlmittel und Scheibenwaschflüssigkeit, Bremsbeläge).
  • Schäden infolge unsachgemäßen Betriebs, baulicher Veränderungen, Überholungen, Verkehrsunfällen, falscher Teileauswahl oder verursacht durch einen Defekt einer anderen Baugruppe oder Einheit.

Entscheidung über den Garantieantrag

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Abschluss der Prüfung hat die Kundin oder der Kunde Anspruch auf Ersatzlieferung des mangelhaften Produkts oder auf Rückerstattung des Kaufpreises. Beim allgemeinen Verfahren besteht zusätzlich Anspruch auf Erstattung der Arbeitskosten, die im Zusammenhang mit dem mangelhaften ABSEL‑Produkt entstanden sind.

GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR LAMPEN

  • Die Garantie für Lampen setzt voraus, dass der Einbau in einer Servicewerkstatt erfolgt und das Fahrzeug keinerlei konstruktive Veränderungen erfahren hat. Beim Einbau von Licht emittierenden Dioden‑Lampen ist die korrekte elektrische Polarität zwingend einzuhalten.
  • Werden Lampen durch die Endnutzerin oder den Endnutzer selbst eingebaut, beträgt die Garantiefrist 30 Tage.

**Garantiebedingungen für ABSEL‑Starterbatterien

  • Ein Austausch der Batterie erfolgt ausschließlich nach Bestätigung eines Fertigungsfehlers, der unmittelbar mit dem Produktionsprozess zusammenhängt, beispielsweise bei einer inneren Unterbrechung oder einem Zellenschluss.
  • Durch äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Nutzung verursachte Defekte sowie normale Abnutzung berechtigen nicht zu Rückgabe oder Ersatz.
  • Eine tiefentladene Batterie mit einem Ladezustand von weniger als 50% gilt nicht als defekt. Das Aufladen einer funktionsfähigen, aber entladenen Batterie im Garantie‑Labor erfolgt auf Kosten der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • Auf Verlangen der Prüfwerkstatt muss das Fahrzeug, in dem die geprüfte Batterie installiert war, zur Begutachtung vorgestellt werden.

**Batterien einwandfreier Qualität sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Die Garantie für ABSEL‑Starterbatterien deckt nicht ab

  • Fehlendes, unzutreffend oder unvollständig ausgefülltes Garantiekarte‑Dokument.
  • Nichteinhaltung von Betriebs‑, Wartungs‑ oder Sicherheitsbestimmungen gemäß Garantiekarte.
  • Fehlende Garantiesiegel des Lieferanten sowie Herstelleretiketten.
  • Verwendung der Batterie in Fahrzeugen mit fehlerhaftem elektrischen System.
  • Mechanische Beschädigungen der Batterie oder verstopfte Entlüftungsöffnungen.
  • Entladung bis zu einer Leerlaufspannung von weniger als 11.0 Volt.
  • Zerstörung des Gehäuses infolge einer Gasexplosion oder Einfrieren des Elektrolyten in den Zellen.
  • Einsatz der Batterie für andere als die vorgesehene Anwendung.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN

  • Ist der Kassenbeleg nicht mehr vorhanden, so wird die Garantiefrist anhand des auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegebenen Herstellungsdatums berechnet.

RÜCKGABEVERFAHREN

  • Eine Rückgabe ist ausschließlich möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen und das mangelhafte Teil vorliegen.
  • Sämtliche Dokumente und das defekte Teil müssen an der Verkaufsstelle vorgelegt werden, an der das Produkt erworben wurde.
  • Die Entscheidung über den Garantieantrag wird nach einer detaillierten Prüfung der eingereichten Unterlagen getroffen.

SCHLUSSBEMERKUNG

Dieses Dokument legt die Garantiebedingungen für ABSEL‑Automobilkomponenten fest. Garantieansprüche bestehen ausschließlich bei vollständiger Einhaltung sämtlicher zuvor genannten Bedingungen. Bei Fragen zur Garantie oder zum Kundendienst wenden Sie sich bitte an die Serviceabteilung von ABSEL oder an die Verkaufsstelle, bei der das Produkt erworben wurde.